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Öffentliche Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naunhof für 2020

Naunhof, den 28.06.2021

Gemäß § 14 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) werden nachfolgend die Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, ihre Zusammensetzung und ihre Deckung für das Jahr 2020 wie bekannt gegeben: Download Öffentliche Bekanntmachung 

 

Achtung! In den Naunhofer Nachrichten vom 26. Juni hat sich ein Fehler unter Punkt 2.2 eingeschlichen. Dieser wird in der kommenden Ausgabe korrigiert. Wir bitten um Verständnis.