Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Naunhof weist auf Fälligkeiten der Trinkwassergebühren hin
Die Fälligkeiten der Vorauszahlungsraten wurden bereits seit 2023 auf den 15. des Monats geändert. Für alle Kunden, die einen Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet haben und für die Kunden, die selbst überweisen gilt: die nächste Fälligkeit ist der 15.08.2026. Bitte prüfen Sie Ihre Überweisungsträger und Daueraufträge und ändern Sie diese entsprechend ab. Vielen Dank. Noch einfacher für Sie ist es, dem Eigenbetrieb Wasserversorgung Naunhof ein SEPA-Mandat zu erteilen. Somit verpassen Sie nie eine Fälligkeit, Säumniszuschläge und Mahngebühren werden bei zu später Zahlung vermieden und die Vorauszahlungsraten werden jährlich automatisch angepasst. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Naunhof im Formularservice
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