Bürgermeisterwahl 2027 – Bildung eines Gemeindewahlausschusses
Für die am Sonntag, dem 31. Januar 2027, stattfindende Bürgermeisterwahl sowie eine gegebenenfalls erforderliche Neuwahl am 28. Februar 2027 ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern. Den Vorsitz und dessen Stellvertreter sowie die Beisitzer und deren Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Stadtrat aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Bei der Wahl der Beisitzer und ihrer Stellvertreter sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden.
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Bürgermeisterwahl. Er prüft insbesondere die eingereichten Wahlvorschläge und beschließt über deren Zulassung oder Zurückweisung. Darüber hinaus stellt er das Wahlergebnis fest. Die Mitarbeit im Gemeindewahlausschuss erfolgt ehrenamtlich und wird entsprechend den geltenden Bestimmungen entschädigt. Mitglieder des Gemeindewahlausschusses dürfen nicht gleichzeitig einem Wahlvorstand angehören. Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Bürgermeisters sowie deren Vertrauenspersonen dürfen ebenfalls nicht Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sein.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Parteien und Wählervereinigungen, werden gebeten, ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes bis spätestens 13.08.2026 formlos schriftlich, persönlich oder per E-Mail an die Stadtverwaltung Naunhof, Ordnungsamt, Markt 1, 04683 Naunhof (E-Mail: ) zu erklären.
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