Stellungnahme der Stadt Naunhof zum zweiten Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien" des Regionalplans Leipzig-Westsachsen
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen fasste am 30. Juni 2023 den Beschluss zur Offenlegung des Entwurfs für das öffentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 I ROG i.V.m. § 6 I SächsLPIG. Die erste förmliche Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 II ROG i.V.m. § 6 II SächsLPIG fand bereits statt. Infolge des durch den Sächsischen Landtag im September 2025 angepassten Flächenbeitragswertes zur raumordnerischen Sicherung von Flächen für die Nutzung der Windenergie bis zum 31. Dezember 2027 von 2,0 auf 1,3 % der Fläche der Planungsregion fasste die Verbandsversammlung den Beschluss für eine erneute Beteiligung, da sich hieraus umfangreiche Änderungen des Planungskonzeptes und damit der Flächenkulisse ergaben.
Die Änderungen zugunsten der Stadt Naunhof sind zu begrüßen. Während sie im vorherigen Entwurf durch die Ausweisung von acht Vorranggebieten (davon waren vier als Beschleunigungsgebiete vorgesehen) mit einer Gesamtgröße von etwa 115,6 ha betroffen war, wobei sich einige Gebiete teilweise auch auf andere Kommunen erstreckten, werden nun auf dem Stadtgebiet nur noch zwei Vorranggebiete (Nr. 48a und 48b) mit einer Fläche von insgesamt 17,18 ha ausgewiesen.
Am Donnerstag, den 28. Mai 2026 beschloss der Stadtrat die Stellungnahme der Stadt Naunhof zum zweiten Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien" des Regionalplans Leipzig-Westsachsen. Vorab war die Stadtverwaltung in allen Ortschaftsratssitzungen der Ortsteile Naunhofs zugegen, um Feebdback und Anregungen einzusammeln. Somit hat die Stadt Naunhof ihre Position zu den verbleibenden 2 Flächen auf der Gemarkung Naunhof fristgerecht abgeben.
Die Stellungnahme, sowie weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Bild zur Meldung: Stellungnahme der Stadt Naunhof zum zweiten Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien" des Regionalplans Leipzig-Westsachsen

