Schutz des Trinkwasserzählers
Naunhof, den 04.12.2025
Die kalte Jahreszeit steht wieder unmittelbar bevor. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung weist darauf hin, dass Zählereinrichtungen vor Schnee und Eis frostsicher geschützt werden müssen. Dazu sollte der Zähler im Schacht abgelesen werden und anschließend die darin befindlichen Wasserzähler abgedeckt werden. Für leerstehende Gebäude gilt, die Hauptabsperrarmatur abzusperren, sowie die Installationsanlage und den Wasserzähler mit geeigneten Maßnahmen gegen Frosteinwirkungen zu schützen.
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