Fragestellung zum Bürgerentscheid „Wind“ einstimmig festgelegt

Naunhof, den 28.10.2025

Während das Bürgerbegehren gegen den Bau weiterer Windkraftanlagen vom 26. November 2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Landkreis Leipzig) und der Landesdirektion Sachsen aus verschiedenen Gründen für unzulässig befunden wurde, führt die Stadt Naunhof das Thema konstruktiv weiter. Mit dem Beschluss zur Bildung einer Arbeitsgruppe „Wind“ vom 16.04.2025 legten Naunhofs Stadtverwaltung und Stadtrat den Grundstein dafür. Ziel der Arbeitsgruppe war, eine rechtskonforme Fragestellung für einen Bürgerentscheid zum Standpunkt der Stadt Naunhof bezüglich der eventuellen Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet zu erarbeiten.

 

Das erste Treffen der Arbeitsgruppe fand am 24. September 2025 statt. Beim zweiten Treffen am Montag, den 20. Oktober 2025, einigten sich die 15 Teilnehmenden – Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates, der Ortsvorsteher der Ortsteile, der Bürgerinitiative „Gegenwind“ sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger – unter Begleitung einer Anwaltskanzlei einstimmig und auf die zukünftige Fragestellung für den geplanten Bürgerentscheid.

 

Alle Informationen und das weitere Vorgehen der Stadt Naunhof finden Sie auf der Startseite unter der Rubrik "Windkraft in Naunhof".

 

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