Eigenbetrieb Wasserversorung - Wichtige Information zur neuen EU-Verordnung für SEPA-Überweisungen
ab Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums noch sicherer machen und frühzeitig vor Fehlüberweisungen sowie Betrugsfällen schützen soll.
Künftig wird bei Überweisungen vor der Zahlungsfreigabe überprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Bereits seit dem 05.10.2025 besteht die kostenlose Möglichkeit einer sogenannten Empfängerüberprüfung im Zuge des Überweisungsvorgangs.
Ab dem 09.10.2025 wird diese Überprüfung verpflichtend.
Bitte achten Sie daher bei Ihren Überweisungen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung auf die exakte Angabe des Zahlungsempfängers:
Zahlungsempfänger:
Stadt Naunhof
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Stadt Naunhof
IBAN: DE20 8605 0200 1040 0073 48
BIC- / SWIFT-Code: SOLADES1GRM

