Neuordnung Schornsteinfeger-Kehrbezirke Landkreis Leipzig

Naunhof, den 22.07.2025

Mitteilung Landratsamts Landkreis Leipzig:
Aufgabenverteilung zwischen Bezirksschornsteinfegern und freien Schornsteinfegerbetrieben und was Sie als Eigentümer wissen sollten

 

Kürzlich kam es zu Änderungen der Zuständigkeiten im Bereich der Schornsteinfegerangelegenheiten. Die sog. hoheitlichen Tätigkeiten obliegen hierbei den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (kurz: bBSF).

 

Hierzu zählen u. a.:
•    Feuerstättenschau inkl. Erstellung Feuerstättenbescheid (innerhalb der 7-jährigen Bestellungszeit zweimal)
•    Feststellung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit von Feuerstätten und Abgasanlagen (Bauabnahmen)
•    Behördlich angeordnete Ersatzvornahmen

 

Im Feuerstättenbescheid werden durch den bBSF die Schornsteinfegerarbeiten festgelegt. Hier insbesondere die Art, die Häufigkeit und der Durchführungszeitraum. Diese, in Ihrem Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten, sind die sog. nicht hoheitlichen oder auch freien Tätigkeiten. Hier kann sowohl der bBSF des Bezirkes, als auch ein anderer Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl mit der Durchführung innerhalb des angegebenen Zeitraums beauftragt werden. Der Eigentümer ist für die fristgerechte Veranlassung, sowie für die Nachweisführung gegenüber dem bBSF verantwortlich. Zur Ausführung der freien Tätigkeiten gilt zwischen dem Eigentümer und dem Schornsteinfeger das Zivilrecht. Es wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

 

Die Eigentümer haben folgende Möglichkeiten:
1. Wenn der bBSF die Arbeiten selbst ausführt, dann entfällt jegliche Nachweispflicht. Grund hierfür ist, dass der bBSF die erforderlichen Daten selbst erfasst und verarbeitet.
2. Wenn der bBSF die Arbeiten nicht selbst ausführt, sondern ein anderer Schornsteinfegerbetrieb, dann ist dem ausführenden Betrieb der aktuell gültige Feuerstättenbescheid vorzulegen.

 

Nach der Arbeitsausführung stellt der Schornsteinfegerbetrieb ein amtlich vorgegebenes Formblatt und eine Bescheinigung aus, um die Erledigung der Arbeiten zu dokumentieren. Diese werden dem Eigentümer innerhalb von 14 Tagen nach der Arbeitsausführung ausgehändigt. Die Nachweisführung zu den erledigten Schornsteinfegerarbeiten gegenüber dem bBSF verbleibt immer beim Eigentümer.
 

Eine Rechnung/Quittung ist als Nachweis nicht ausreichend. Es besteht allerdings die Möglichkeit, mit dem ausführenden Betrieb zu vereinbaren, dass diese Formulare direkt an den bBSF übermittelt werden.
 

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in Naunhof:

Kehrbezirksnummer

Kehrbezirksinhaber    

Kehrbezirk

14 7 29-14 

Andrä, Matthias

Teile von Naunhof, Stadt sowie OT Fuchshain

14 7 29-16    

Müller, Alfons 

Naunhof OT Ammelshain

14 7 29-25

Hilgers, Olaf

Naunhof, Stadt sowie OT Albrechtshain, OT Eicha,

 

- Stand Juni 2025 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Vereinzelte Straßen können ggf. anderen Kehrbezirken angehören. Hauseigentümer finden ihren persönlichen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks; www.schornsteinfeger.de. Außerdem finden Sie weitere Informationen, die genaue Straßenliste oder Kontaktmöglichkeiten auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen: www.lds.sachsen.de.

 Landkreis Leipzig 

 

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