Elektronische Passbilder für amtliche Dokumente ab 01.05.2025 erforderlich
Ab dem 01.05.2025 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Entgegennahme und Verwendung elektronischer Passbilder in amtlichen Dokumenten.
Passbilder können künftig gleich vor Ort in der Einwohnermeldestelle der Stadt Naunhof angefertigt werden. Hierfür werden Handys als Erfassungsgeräte ausschließlich zu diesem Zweck genutzt. Vom Handy wird das Passbild sofort an das Fachprogramm übermittelt und dort überprüft, ob dieses den Anforderungen zur Verwendung in amtlichen Dokumenten genügt. Vorgenanntes Verfahren „Biometric Go“ ist bei der Bundesdruckerei zertifiziert und damit zur Verwendung zugelassen.
Für das elektronisches Passbild beträgt die Gebühr 6 Euro.
Elektronische Passbilder für amtliche Dokumente können auch durch private Anbieter gefertigt werden. Die jeweilige Möglichkeit muss ebenfalls bei der Bundesdruckerei zertifiziert sein. Private Anbieter sind insbesondere Fotografen oder Einkaufsmärkte. Das elektronische Passbild wird über eine Cloud und einen QR-Code, welcher in der Einwohnermeldestelle vorzulegen ist, an diese übersandt. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim jeweiligen Anbieter.
Passbilder mit Mängeln sind für amtliche Dokumente nicht verwendbar und müssen gegebenenfalls nochmals ohne Mängel angefertigt werden.
Sollten keine elektronischen Passbilder angefertigt oder übermittelt werden können, so besteht in einer Übergangsfrist bis zum 01.07.2025 im Ausnahmefall die Möglichkeit, Passbilder wie bisher in Papierform weiterzuverarbeiten. Bitte beachten Sie dazu unsere aktuellen Informationen.